Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Gasfernleitung Nord-Stream in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Überstellung des Ukrainers ab und hob seine Untersuchungshaft auf.
Für den Richter war der deutsche Auslieferungsantrag nicht ausreichend begründet. Es gebe keinerlei Beweise, wie es hieß.
Polens Ministerpräsident Donald Tusk hatte zuvor gesagt, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern.
dpa/moko