Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen hat sich vor dem obersten Verwaltungsgericht vergeblich gegen ihren Ausschluss von Wahlen gewehrt.
Der Staatsrat wies entsprechende Anträge der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) zurück. Ein Gericht hatte Le Pen Anfang April wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt.
Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten - anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.
Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. In der aktuellen politischen Krise in Frankreich könnte es aber vorgezogene Parlamentswahlen geben. Teile der Opposition fordern zudem den Rücktritt von Präsident Macron, was eine vorgezogene Präsidentschaftswahl zur Folge hätte.
dpa/mh