Tausende Hotels wollen das Reiseportal Booking.com vor Gericht bringen. Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa haben sich einer Sammelklage angeschlossen.
Sie verlangen Schadenersatz für die sogenannten Bestpreisklauseln. Diese verboten den Hotels, ihre Zimmer zum Beispiel auf der eigenen Website günstiger anzubieten.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Dieser hatte die Bestpreisklauseln als wettbewerbswidrig bezeichnet.
Die Hoteliers könnten bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten. Booking.com wies die Vorwürfe zurück und erklärte, das EuGH-Urteil ermögliche keine Schadenersatzansprüche.
dpa/vk