Italien wolle deswegen den Migranten eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, die für den gesamten grenzkontrollfreien Schengen-Raum gilt, so dass die Flüchtlinge legal in andere EU-Staaten weiterreisen könnten. Nach Ansicht der EU-Kommission sind beide Praktiken zulässig.
"Mitgliedstaaten haben das Recht, jeder Person ein Aufenthaltsrecht zu geben, die sie auf ihrem Gebiet haben wollen", sagte ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag in Brüssel. "Wenn das ihr Wunsch ist, ist es möglich und widerspricht nicht dem EU-Recht."
Die EU-Kommission bestätigte, einen Brief des französischen Innenministers Claude Gueant erhalten zu haben. Er habe erklärt, dass die Zurückweisung der Flüchtlinge an der französisch-italienischen Grenze den Regeln von Schengen entspreche. Die Kontrollen seien nur stichprobenartig und bedeuteten keine Wiedereinführung regelmäßiger Grenzkontrollen - nur diese würden die Regeln verletzen, sagte der Kommissionssprecher.
Frankreich und Italien hatten 1997 ein gegenseitiges Abkommen unterzeichnet, wonach Frankreich illegale Flüchtlinge auf seinem Gebiet nach Italien zurückschicken darf, wenn davon auszugehen ist, dass diese über die italienische Grenze kamen.
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