Ein weiterer US-Bundesrichter hat einen Antrag der US-Regierung auf Veröffentlichung von Unterlagen im Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein abgelehnt.
Der Richter aus New York erklärte, das Justizministerium habe keine ausreichenden Gründe genannt, die eine Aufhebung der Geheimhaltung rechtfertigten, berichten mehrere US-Medien.
Damit folgte er der Entscheidung eines Richters, der vergangene Woche mit ähnlicher Begründung Dokumente aus dem Verfahren gegen Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell ebenfalls nicht freigegeben hatte.
dpa/sh