Europas Hotellerie geht gegen Booking.com vor Gericht. Mehr als 10.000 Hotels beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal, um Schadenersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungen zu fordern.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Demnach sind sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig.
Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform - etwa auf der eigenen Website - günstiger anbieten durften.
Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden. Die Richter urteilten jedoch, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.
dpa/cd