Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Kontrollen an der deutschen Grenze ist laut einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig.
Deutschland muss demnach zumindest prüfen, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen Asylsuchende nicht abgewiesen werden.
Konkret ging es in dem Eilverfahren um drei Somalier. Sie waren nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt/Oder aus nach Polen zurückgeschickt worden.
dpa/mh