Weil Ungarn unter anderem Schleuser frühzeitig aus dem Gefängnis gelassen hat, verklagt die EU-Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Das Land sei EU-rechtlichen Pflichten nicht nachgekommen, wonach in Fällen von Migranten-Schleusungen angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt werden sollten, teilte die Behörde mit.
Im April 2023 habe Ungarn per Regierungsdekret die Umwandlung von Freiheitsstrafen wegen Menschenschmuggels in eine sogenannte Reintegrationshaft beschlossen. In der Folge seien verurteilte Schleuser von Migranten aus der Haft entlassen worden, selbst wenn sie nur eine geringe Dauer ihrer Strafe verbüßt hätten.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass dies einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Am Ende sogenannter Vertragsverletzungsverfahren können hohe Geldstrafen verhängt werden.
dpa/rop