In Frankreich hat die Rechtsnationale Marine Le Pen doch noch eine Chance, bei der nächsten Präsidentenwahl anzutreten.
Ein Pariser Berufungsgericht will über ihren Einspruch gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder bis Sommer 2026 entscheiden. Sollte das Gericht ihrem Einspruch stattgeben, könnte Le Pen 2027 als Präsidentskandidatin antreten.
In erster Instanz verurteilte das Gericht Le Pen zu zwei Jahren Haft per Fußfessel. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Außerdem entzog ihr das Gericht für fünf Jahre das passive Wahlrecht.
Der am heftigsten kritisierte Teil der Strafe gegen Le Pen war, dass die Fraktionschefin des rechten Rassemblement National (RN) fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Die Strafe tritt sofort in Kraft - anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.
Mit Blick auf die üblicherweise lange Dauer eines Berufungsprozesses hatte Le Pen zunächst befürchtet, nicht wie geplant bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren zu können. Sie und ihre Partei hatten von einem politischen Urteil gesprochen mit dem Ziel, sie für die Wahl zu eliminieren.
dpa/sh/est