Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Resolution 1973: Was ist erlaubt - und was nicht?

20.03.201116:44
  • Libyen
Uno-Sicherheitsrat - Archivbild: Peter Foley (epa)
Uno-Sicherheitsrat - Archivbild: Peter Foley (epa)

Acht Seiten enthält die UN-Resolution 1973, die die Gewalt gegen Zivilisten in Libyen stoppen soll. Die Deutsche Presse-Agentur klärt Details zu dem am Donnerstagabend (Ortszeit) in New York verabschiedeten Papier.

Was erlaubt Resolution 1973?

Das Papier geht deutlich über das zunächst angestrebte Flugverbot hinaus. Jetzt können auch Luftschläge gegen die Truppen von Diktator Muammar al-Gaddafi geführt werden. Seine Luftwaffe könnte so schon am Boden zerstört werden.

Auch Angriffe auf Gefechtsfahrzeuge und Stellungen sind möglich, ebenso auf die Söldner-Kolonnen, die ständig unterwegs sein sollen. Vom Meer aus könnten Kreuzer oder U-Boote Marschflugkörper abfeuern.

Was erlaubt Resolution 1973 nicht?

Definitiv ausgeschlossen ist der Einsatz "einer Besatzungstruppe in jeder Form und in jedem Teil der Republik Libyen". Bodentruppen wird es also nicht geben. Und: Jedes militärische Eingreifen muss dem Schutz von Zivilisten dienen.

Wer darf handeln?

Allgemein wurde der Einsatz von Nato-Flugzeugen erwartet, insbesondere aus Frankreich und Großbritannien, vielleicht aus den USA und Kanada. In Abstimmung mit den UN darf aber jedes der 192 Mitgliedsländer handeln, auch allein. Insbesondere die arabischen Nachbarn Libyens sollen mit einbezogen werden.

Sieht die Resolution ausschließlich militärische Schritte vor?

Nein, das ist der kürzeste, wenn auch stärkste Teil von Resolution 1973. Das Papier verschärft auch die Kontrollen des Waffenembargos und verbietet die Versorgung der ausländischen Söldner in Libyen. Zudem sieht es Reisebeschränkungen für die libysche Nomenklatur vor, deren ausländische Konten zudem eingefroren wurden.

Gibt es stärkere Instrumente? Wie sind die Erfolgsaussichten?

Die Autorisierung zu militärischer Gewalt ist die stärkste Waffe des Sicherheitsrates. Die Erfolgsaussichten sind recht hoch. In der Vergangenheit haben sich solche Resolutionen, etwa in Korea, dem Irak oder Ex-Jugoslawien, oft als wirkungsvoll erwiesen - meist aber erst, nachdem die angedrohte militärische Gewalt auch eingesetzt wurde.

dpa/km - Bild: Peter Foley (epa)

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-