Nach der Messerattacke von Aschaffenburg in Bayern mit zwei Toten hat das Amtsgericht eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird unter anderem Mord vorgeworfen.
Der Afghane soll Mittwochnachmittag in einem Park einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet haben. Außerdem gab es drei Schwerverletzte. Sie befinden sich nach wie vor in einem Krankenhaus, sind aber alle außer Lebensgefahr.
Der Verdächtige ist 28 Jahre alt. Polizisten nahmen ihm kurz nach der Tat fest. Der Mann war ausreisepflichtig. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen - es aber offensichtlich nicht getan.
Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.
dpa/est