Nach der Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl in Rumänien ist der Rechtsextremist Georgescu mit einem Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.
Georgescu wollte erreichen, dass das Gericht die rumänische Regierung unter anderem verpflichtet, sein Ergebnis im ersten Wahlgang anzuerkennen und einen weiteren Wahlgang zu organisieren.
Die Richter in Straßburg lehnten dies jedoch einstimmig ab: Solche Maßnahmen seien nur dann anwendbar, wenn ein nicht wieder gut zu machender Schaden für die Menschenrechte drohe. Dies sei hier nicht der Fall
Bei dem Wahlgang am 24. November hatte der rechtsextreme und russlandfreundliche Politiker völlig überraschend den ersten Platz errungen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte das Ergebnis aber für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, weil der gesamte Wahlprozess irregulär verlaufen sei.
Die neue Präsidentenwahl soll am 4. Mai stattfinden.
dpa/rop