
Er sieht güterrechtliche Vorgaben sowohl für Ehen wie auch für eingetragene Partnerschaften vor. "Eine Scheidung oder ein Todesfall über Grenzen hinweg ist oft ein juristischer Alptraum - es kostet einen Haufen Geld und einen Haufen Zeit", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Neue Regeln würden den Paaren Rechtssicherheit geben.
Die beiden Verordnungen sollen klären helfen, welches Recht für das gemeinsame Eigentum des Paares gilt und welches Gericht zuständig ist. So könnten die Partner schneller wissen, wer das Haus bekommt und was mit dem gemeinsamen Bankkonto passiert. Dies könnte nach den Worten Redings pro Jahr rund 400 Millionen Euro Kosten einsparen.
Der Vorschlag der EU-Kommission muss vom EU-Ministerrat, in dem die Regierungen der 27 Staaten vertreten sind, einstimmig angenommen werden. Dessen Zustimmung ist aber keineswegs sicher. So hatten sich im vergangenen Jahr nur 14 Staaten, darunter Deutschland, auf einheitliche EU-Vorgaben für die Geltung des Scheidungsrechts geeinigt. Nur diese Länder gehen nun voran und legen nach EU-Verordnung fest, in welchem Land und nach welchem Recht sich internationale Paare scheiden lassen.
Die neuen Regeln für Scheidungen berühren das nationale Scheidungsrecht aber nicht, betonte Reding. Zum Beispiel sind im katholischen Malta weiter keine Scheidungen möglich. Die neue Verordnung soll für Partner gelten, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Laut EU-Kommission gibt es in der EU 16 Millionen internationale Paare.
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