Rumäniens Verfassungsgericht hat die Neuauszählung aller Stimmzettel verfügt, die in der ersten Runde der Präsidentenwahl am letzten Sonntag abgegeben wurden. Zugleich wies das Gericht einen von zwei Anträgen auf Annullierung dieses Wahlgangs zurück, da dieser später als in der erlaubten Frist gestellt worden sei.
Zwei in der ersten Runde unterlegene Kandidaten hatten die Annullierung der Wahl beantragt mit der Begründung, dass der erstplatzierte prorussische Rechtsradikale Georgescu die Finanzquellen für seinen Wahlkampf nicht offengelegt und zudem Geld aus dem Ausland erhalten habe. Beide Tatbestände würden gegen rumänische Gesetze verstoßen.
Georgescu war in der ersten Runde mit knapp 23 Prozent der Stimmen auf Platz eins gekommen, gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Lasconi mit 19 Prozent. Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt.
Georgescu hatte der zentralen Wahlbehörde erklärt, er habe seine Kampagne mit "Null" Finanzmitteln betrieben. Er hatte vor allem auf der Internetplattform Tiktok für sich geworben. Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Mehrere rumänische Influencer erklärten, dass sie für Werbung für Georgescu bezahlt worden seien.
dpa/vk