In Deutschland muss die AfD nach einem Gerichtsurteil mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern wollte, doch bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen.
Das Landgericht Erfurt gab einen Tag vor dem Wahlsonntag klagenden Medienhäusern recht. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann sich juristisch noch beim Oberlandesgericht wehren. Ob es wegen des nun knappen Zeitraums noch zu juristischen Schritten vor der Wahlparty kommt, ist unklar.
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", die Springer-Marken "Bild" und "Welt" sowie die Tageszeitung "Taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty vorzugehen, über die sie berichten wollen.
dpa/rop