Er habe fehlerhaft operiert, unnötig operiert, ohne Einwilligung operiert, Patienten nicht aufgeklärt, Zitronensaft zur Behandlung benutzt und die Bedeutung einer Patientenverfügung verkannt, räumte der Angeklagte am Dienstag nach eineinhalb Jahren Prozessdauer ein.
Das Gericht hatte ihm im Gegenzug für das Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Aufgrund der «überlangen Verfahrensdauer» sollen neun bis dreizehn Monate als bereits vollstreckt angerechnet werden. Außerdem muss der Angeklagte mit einem Berufsverbot rechnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in der Anklageschrift vorgeworfen, für den Tod von sieben Patienten und für etliche Fälle von Körperverletzung verantwortlich zu sein.
Der Mediziner war Klinik-Besitzer, Chefarzt und ärztlicher Direktor in einer Person. Am 1. Januar 2006 hatte er das kleine St. Antonius-Krankenhaus von der Kommune Wegberg gekauft, als es vor der Insolvenz stand. «Aus heutiger Sicht waren das zu viele Ämter in einer Person», sagte der Angeklagte. Er widersprach aber dem Vorwurf, aus Profitstreben gehandelt zu haben.
Bild: Fredrik von Erichsen (epa)