Auch nach dem EU-Beitritt der beiden osteuropäischen Staaten im Januar des kommenden Jahres werden deren Staatsangehörige in den Niederlanden eine Arbeitserlaubnis brauchen. Kürzlich hatte auch Großbritannien angekündigt, Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien nur für wenige Bereiche freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt zu geben. Trotz des europäischen Prinzips des freien Personen- und Warenverkehrs in der EU haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, während einer Übergangszeit ihren Arbeitsmarkt für Personen aus neuen Mitgliedsländern teilweise oder ganz zu schließen.
Niederländische Grenzen nicht offen für rumänische und bulgarische Arbeitnehmer
Die Niederlande werden ihren Arbeitsmarkt am 1.1.2007 nicht für Personen aus Rumänien und Bulgarien öffnen. Dies beschloss die Regierung in Den Haag heute.