Die anderen Staaten berufen sich aber auf geltendes EU-Recht, das sogenannte Dublin-II-Abkommen. Danach müssen Asylanträge grundsätzlich in dem Land bearbeitet werden, in dem ein Asylsuchender erstmals EU-Boden betritt. Diese Regelung belastet Südländer wie Griechenland, Spanien und Italien.
Die EU-Kommission schlägt für Ausnahmesituationen folgendes Vorgehen vor: Wenn ein Flüchtling in ein anderes EU-Land weiterreist und dort einen Asylantrag stellt, soll das zweite Land zuständig sein. «Das Dublin-II-Abkommen hat sich als gutes System bewährt, aber es benötigt Veränderungen», sagte der Sprecher.
dpa/fs