Das EU-Gericht in Luxemburg hat den Plänen der FIFA und der UEFA einen Riegel vorgeschoben und den beiden internationalen Verbänden in ihrem Streben nach mehr TV-Einnahmen einen Dämpfer erteilt.
Nach Ansicht der Richter könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien im Pay TV verbieten, damit diese frei zugänglich seien. Damit bestätigte das EU-Gericht die Rechtmäßigkeit von nationalen TV-Schutzlisten.
Die Richter argumentierten, bei den vergangenen WM- und EM-Turnieren habe es eine hohe Zahl von TV-Zuschauern gegeben, «darunter viele, die sich normalerweise nicht für Fußball interessierten». Es sei daher möglich, neben den «Top-Spielen» wie etwa dem WM-Finale auch die anderen «Spiele» eines Turniers auf die Schutzliste zu setzen.
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