Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen Eilantrag Nicaraguas abgewiesen. Deutschland müsse seine Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entschieden die höchsten UN-Richter am Dienstag.
Nicaragua hatte argumentiert, dass Deutschland im vergangenen Jahr Rüstungslieferungen für mehr als 326 Millionen Euro an Israel genehmigt hatte, zehnmal so viel wie im Vorjahr. Nach Ansicht der Richter konnte Deutschland aber plausibel dargelegen, dass 98 Prozent davon nur allgemeine Rüstungsgüter wie Helme oder Schutzwesten waren und keine Kriegswaffen.
dpa/mh