Ausgewogene Berichterstattung
Das ungarische Mediengesetz schreibt eine «ausgewogene Berichterstattung» für Radio und Fernsehen vor. Das gilt auch für Video-Tagebücher im Internet sowie für On-Demand-Dienste. Mit dieser Vorschrift würde Ungarn aber unter anderem gegen Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta zur Meinungs- und Informationsfreiheit verstoßen.
Die Beschränkungen sollen künftig nicht mehr für On-Demand-Dienste gelten. Für Rundfunk und Fernsehen bleibt die Regel bestehen - sie gilt auch in anderen Mitgliedsländern.
Strafen für ausländische Medien
Selbst ausländische Medien hätten bei Verstößen gegen das ungarische Mediengesetz unter Umständen hohe Geldstrafen zahlen müssen. Nun sollen Konzerne, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht mehr wegen Aufstachelung bestraft werden dürfen.
Registrierungspflicht von Medien
Das ungarische Mediengesetz könnte so ausgelegt werden, dass Medienunternehmen vorab eine offizielle Zulassung brauchen. Dies würde aber laut EU-Kommission die Niederlassungsfreiheit einschränken. Die Änderungen sehen nun vor, dass die Unternehmen nach dem Start ihrer Dienste eine Zulassung erst innerhalb von 60 Tagen vorweisen sollen.
Erregung von Ärgernis
Medieninhalte durften bislang weder offen noch verdeckt Personen oder Gruppen beleidigen. Diese Vorschrift könnte nach Ansicht der EU-Kommission gegen Artikel 11 der Grundrechtecharta verstoßen. Sie soll künftig nur noch im Fall von Aufstachelung zu Hass oder Diskriminierung gelten.
dpa/km - Bild: Balazs Mohai