Im deutschen Bundestag ist am Freitag ein Gesetz zur Erleichterung des Geschlechtseintrags verabschiedet worden. Die Reform ermöglicht es den Betroffenen, mit einem einfachen Verfahren zum Beispiel ihren Reisepass zu ändern.
Das Selbstbestimmungsgesetz richtet sich vor allem an Transgender, Intersex und nicht-binäre Menschen. Bislang müssen sie sich, wenn sie ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten ändern wollen, einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen unterziehen. Kritiker fanden das umständlich und demütigend.
Nach der neuen Gesetzgebung reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt aus, um den Namen und das Geschlecht zu ändern. Wer das tut, bekommt eine Bedenkzeit eingeräumt. Erst nach drei Monaten wird die Änderung im Melderegister bestätigt.
Deutschland reiht sich damit in den Klub der Länder ein, die das Prinzip der Selbstbestimmung übernommen haben, darunter Belgien, Spanien, Irland, Luxemburg und Dänemark.
belga/afp/anp/fk