In Deutschland kann der Streik der Lokführergewerkschaft (GDL) weitergehen. Die Bahn scheiterte auch in der zweiten Instanz vor Gericht mit einem Eilantrag.
Die "Nadelstichtaktik" der GDL sei zulässig, so die Richter. Damit kann der Streik bis Mittwochmorgen weitergehen. Das Hessische Landesarbeitsgericht regte zugleich aber auch eine Schlichtung des Tarifkonfliktes an.
Bereits am Montag war die Deutsche Bahn mit einem Eilantrag in erster Instanz gescheitert. Mit den so genannten "Wellenstreiks" möchte die Lokführergewerkschaft erreichen, dass die Bahn "kein zuverlässiges Verkehrsmittel mehr ist", so GDL-Chef Claus Weselsky. Die Gewerkschaft hofft, mit den kurzfristig angesetzten Streiks die Deutsche Bahn zum Einlenken zu bringen.
Der aktuelle Streik soll bis Mittwochmorgen andauern. Durch einen Notfahrplan rollen im Fernverkehr rund 20 Prozent der Züge. Im Regionalverkehr ist das Angebot je nach Region unterschiedlich.
dpa/ard/dop