Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann 28 Patienten in einem Krankenhaus mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt hat.
Die Richter sahen in dem Urteil auch eine besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Das bedeutet, dass der Verurteilte auch bei guter Führung nicht vorzeitig nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann.
Lebenslange Haft für 28-Jährigen in «Todespflegerprozess»
In Deutschland hat ein Gericht im so genannten Todespflegerprozess den Angeklagten wegen mehrfachen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt.