Zum Auftakt des sogenannten Sommermärchen-Prozesses gegen drei frühere Funktionäre des Deutschen Fußballbundes DFB haben deren Anwälte den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung strikt zurückgewiesen. "Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 sei ausgeschlossen", sagte einer der Verteidiger in seinem Eingangsstatement.
Vor dem Gericht verantworten müssen sich Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt. Ihnen werden Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation der Fußball-WM 2006 in Deutschland zur Last gelegt. In ihrer Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von knapp 14 Millionen Euro im Jahr 2006 vor.
dpa/rop