Gegen Pakistans früheren Staatschef Musharraf ist Haftbefehl erlassen worden. Zugleich ordnete das Gericht in der Garnisonsstadt Rawalpindi bei Islamabad am Samstag das persönliche Erscheinen des Ex-Präsidenten am 19. Februar an.
Dabei geht es um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Ermordung der ehemaligen Ministerpräsidentin Benazir Bhutto vor drei Jahren. Eine UN-geführte Untersuchung war zu dem Ergebnis gekommen, Musharraf habe keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, um die Bluttat zu verhindern.
Im Zuge der pakistanischen Ermittlungen war Musharraf durch Aussagen beschuldigter Polizeioffiziere schwer belastet worden. So soll der damalige Präsident persönlich die Änderung der Sicherheitsvorkehrungen bei Bhuttos Wahlkampfveranstaltung sowie die Säuberung des Tatorts nach dem Anschlag angeordnet haben.
Den Haftbefehl eines pakistanisches Anti-Terror-Gerichts kann Musharraf nicht durch Zahlung einer Kaution außer Kraft setzen. Der langjährige Staatschef war im August 2008 auf Druck der Regierung zurückgetreten, um einem drohenden Amtsenthebungsverfahren zuvorzukommen.
Die frühere Ministerpräsidentin Benazir Bhutto war im Dezember 2007 bei einem Anschlag während einer Wahlkampfveranstaltung in Rawalpindi getötet worden.
afp/belga/dpa/jp - Bild: Olivier Matthys (epa)