Das Landgericht Stuttgart befand den 52-Jährigen der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.
Außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. Der Mann hatte die Pistole, mit der sein Sohn 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.
Die Verteidiger hatten sich gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selber schwer unter den Folgen des Amoklaufs litten.
dpa/jp - Bild: Daniel Maurer (epa)