Wenn Fluggäste künftig in ein Land außerhalb Europas fliegen, sollen ihre Passagierdaten automatisch europäischen Terrorfahndern zur Verfügung stehen.
Per Gesetz will die EU-Kommission alle Airlines verpflichten, die Reservierungsdaten an die Behörden in den EU-Mitgliedsländern zu geben, wo die Maschine startet oder landet. Dabei geht es nur um Daten von Fluggästen, die in die EU ein- oder aus ihr ausreisen.
Dieses Vorhaben sei ein wichtiger Bestandteil der EU-Sicherheitspolitik, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch bei der Präsentation in Brüssel. Ursprünglich wurden Datensätze von Flugreisenden nur zu kommerziellen Zwecken gesammelt, doch seit den Anschlägen vom 11. September 2001 dienen sie auch der Fahndung.
Noch nicht in trockenen Tüchern
Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen dem Entwurf noch zustimmen, dies könnte bis zu zwei Jahre dauern. Im Europaparlament werden die Pläne skeptisch gesehen. Sozialdemokraten und Konservative warnten vor einer übertriebenen Datensammelwut.
Die Pläne betreffen rund 19 Angaben, die Fluggesellschaften bei der Buchung registrieren. Dazu zählen Name, Anschrift, Zahlungsweise, Kreditkartennummer oder Kofferzahl. Bereits jetzt werden diese Angaben im sogenannten Passagiernamensregister (PNR) gesammelt und zur Verbrechensbekämpfung genutzt. Für Reisende in die USA, Kanada und Australien verlangen die dortigen Behörden von den EU-Airlines bereits diese Daten. Nun will Europa nachziehen.
Kommissarin Malmström verteidigte den Vorschlag: "Ziel ist es, Terroristen davon abzubringen, überhaupt in ein Flugzeug zu steigen." Fahnder könnten auf diese Weise aber auch die Wege von Drogenschmugglern und Menschenhändlern aufdecken. Die Behörden müssten einen Anfangsverdacht haben, um die Angaben zu nutzen.
Umstritten sind noch die Datenschutzvorgaben. So sollen die Daten nach einem Monat anonymisiert werden und danach bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Sensible Angaben zum Beispiel über die Rasse oder Religion dürfen die Behörden nicht verwenden. Passagiere haben das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen. Diese Maßnahmen sollen einen hohen Datenschutz garantieren.
dpa - Bild: Oliver Hoslet (epa)