Das Oberste Gericht der USA hat die Berücksichtigung der Hautfarbe oder Abstammung von Bewerbern bei der Zulassung an Universitäten für verfassungswidrig erklärt. Auch wenn die fraglichen Zulassungsverfahren mit guter Absicht eingeführt worden seien, erfüllten sie nicht die verfassungsmäßigen Anforderungen, ging am Donnerstag aus der Begründung des Supreme Courts in Washington hervor.
Die Zulassungsverfahren sollten die Vielfalt unter den Studierenden sicherstellen. Bürgerrechtsorganisationen befürchten, dass die Zahl Schwarzer an Universitäten nach dem Ende der jahrzehntelangen Praxis nun drastisch zurückgehen könnte.
dpa/vk
Die Eignung muss entscheiden nicht die Hautfarbe. Daher ein gutes Urteil.