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EuGH-Urteil: Fluggesellschaft muss auch im Falle des Todes eines Piloten Entschädigung zahlen

12.05.202309:34
Auch der Flugverkehr trägt zum Klimawandel bei (Illustrationsbild: Andrew Caballero-Reynolds/AFP)
Illustrationsbild: Andrew Caballero-Reynolds/AFP

Seit 2009 können Fluggäste bei Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Entschädigung verlangen. Und das gilt auch, wenn ein Flugzeug wegen des plötzlichen Todes eines Co-Piloten Verspätung hat. Das der Europäische Gerichtshof entschieden.

Ein Co-Pilot von TAP Air starb 2019 unerwartet, kaum zwei Stunden vor einem Flug von Stuttgart nach Lissabon. Die portugiesische Fluggesellschaft fand nicht sofort einen Ersatz, wodurch sich der Flug um mehr als zehn Stunden verzögerte. Mehrere Passagiere forderten daraufhin eine Entschädigung.

TAP Air argumentierte, dass höhere Gewalt vorliege und sie den Fluggästen keine Entschädigung zahlen müsse. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag anders. Ein solcher Todesfall sei zwar tragisch, aber "kein außergewöhnliches Ereignis", urteilte das Gericht. Die Fluggesellschaft muss auch im Falle einer unerwarteten Krankheit eine Entschädigung zahlen.

tijd/mz

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