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Verfassungsgericht beschneidet Berlusconis Immunität

13.01.201118:15
Silvio Berlusconi
Silvio Berlusconi

Silvio Berlusconis Schutz vor gleich mehreren Verfahren ist nicht ganz verfassungswidrig, geht aber in Teilen zu weit. Das befanden Italiens höchste Richter: In den Verfahren sollen es die Richter sein, die entscheiden, ob Berlusconi wirklich «verhindert» ist.

Die 15 höchsten Richter entschieden am Donnerstag in Rom über ein umstrittenes Gesetz, mit dem der 74-jährige Berlusconi im vergangenen Jahr seine Abwesenheit bei Prozessen begründen konnte. Der für seinen Ärger mit der Justiz bekannte Milliardär und Medienzar hatte damit über Monate hinweg drei Gerichtsverfahren gegen sich blockieren können.

Das Gericht entschied im Grundsatz, die Gesetzesnorm der «gerechtfertigten Abwesenheit» sei zu weit gefasst. Vor allem müssten letztlich die Richter und nicht Berlusconis Seite entscheiden, ob der Regierungschef wegen seiner Termine wirklich über Monate hinweg nicht vor Gericht erscheinen könne.

Im übrigen legen die höchsten Richter Wert auf ein «angemessenes Gleichgewicht» zwischen den Belangen der Justiz, der Verteidigung und der Ausübung von Regierungsfunktionen.

Das Gesetz mit der «Quasi-Immunität» war seit März 2010 in Kraft. Dem Regierungschef und seinen Ministern war es seitdem erlaubt, auch ohne die Zustimmung des jeweiligen Richters dem Gerichtssaal fern zu bleiben. Berlusconi drückte die Norm damals mit einer Vertrauensabstimmung und gegen über 1700 Einsprüche der Opposition durchs Parlament. Weil das Verfassungsgericht bereits im Herbst 2009 eine auf Berlusconi zugeschneiderte Immunität gekippt hatte, nannten Kritiker das neue Gesetz die «alte Immunität unter neuem Deckmantel».

«Das Verfassungsurteil hat keinerlei Einfluss auf die Stabilität dieser Regierung», hatte sein Unterstaatssekretär Paolo Bonaiuti schon vorab betont. Auch eine mögliche Volksabstimmung über das Gesetz lasse den Regierungschef kalt, «denn wenn die Wähler entscheiden, gewinnen wir, gewinnt Berlusconi.» Kulturminister Sandro Bondi kritisierte, das Urteil stelle die Justiz über alles und hebe so die Grundrechte jeder demokratischen Ordnung aus den Angeln.

Vor den Kadi müsste der Milliardär und Medienzar zum einen im Verfahren wegen Bestechung des britischen Anwalts Davis Mills. Diesem soll Berlusconi für Falschaussagen in den 1990er Jahren etwa 600.000 Dollar (430.000 Euro) gezahlt haben. Zudem geht es um den sogenannten Mediaset-Prozess und damit um Steuervergehen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Filmrechten. Dabei sollen Berlusconi und sein Konzern mindestens 470 Millionen Euro schwarz in Übersee verdient haben. Um Steuerbetrug und Unregelmäßigkeiten bei dem Verkauf von TV-Rechten dreht es sich in einem dritten Verfahren, das sich noch im Anfangsstadium befindet.

Bild: epa

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