In einem Gutachten stellt die EU-Behörde ein deutliches Versagen der ungarischen Behörden fest.
So wurde der rote Schlamm nach Auffassung des EU-Umweltkommissars in der Betriebsgenehmigung falsch bezeichnet. «Er hätte als gefährlich eingestuft werden müssen, wurde aber als ungefährlich bezeichnet», hieß es.
Bei dem Unglück war am 4. Oktober vergangenen Jahres der Damm eines Abfallbeckens einer Bauxitfabrik gebrochen. Die giftige rote Masse ergoss sich über mehrere Ortschaften. Zehn Menschen starben, rund 150 wurden verletzt.
Sollte die EU-Kommission bei ihrer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass Ungarn europäisches Recht missachtet hat, kann die Behörde rechtliche Schritte einleiten. Dabei ist letztlich auch eine Geldstrafe möglich.
dpa/sh - Bild: epa