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Aufgebahrter Papst darf nicht balsamiert werden

03.01.202315:36
  • Vatikan
Der verstorbene emeritierte Papst Benedikt XVI. liegt im Petersdom aufgebahrt (Bild: Andreas Solaro/AFP)
Der verstorbene emeritierte Papst Benedikt XVI. liegt im Petersdom aufgebahrt (Bild: Andreas Solaro/AFP)

Der verstorbene emeritierte Papst Benedikt XVI. liegt seit Montag im Petersdom aufgebahrt. Bis Mittwochabend haben Gläubige die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Auf den Bildern von dem aufgebahrten Leichnam sieht er schon sehr grau und fahl aus.

Der Vatikan hält sich haargenau an das, was im Fall eines verstorbenen Papstes vorgesehen ist. Der Leichnam eines Papstes muss nämlich möglichst unversehrt sein bei der Beisetzung, daher ist es nicht gestattet, den Körper zu balsamieren. Denn eine Balsamierung bedeutet einen ziemlichen Eingriff: Dabei wird das Blut aus einem Körper herausgelassen und durch das Konservierungsmittel Formaldehyd ersetzt.

Das durfte nicht passieren. Obschon man das vielleicht gerade bei einem so hohen Würdenträger erwarten würde. Italienische Medien mutmaßen aber offen, dass der Leichnam zumindest ein bisschen balsamiert wurde.

Dass der Körper unversehrt bleiben muss, dahinter steckt der Glauben an die Auferstehung, bei der die Seele wieder mit dem Körper vereint werden soll. An diesem Dogma hält die Katholische Kirche uneingeschränkt fest. Aus demselben Grund darf ein Papst auch nicht eingeäschert werden, obschon das Katholiken seit 50 Jahren erlaubt ist.

In seinen jungen Jahren war Joseph Ratzinger, wie Benedikt XVI. mit bürgerlichem Namen hieß, Organspender. Das passte in seine Vorstellung von christlicher Nächstenliebe und er schätzte die Organspende als Ausdruck einer großzügigen Solidarität. Nach seiner Papstwahl im Jahr 2005 musste er seinen Organspendeausweis auf Verlangen des Vatikans abgeben. Es gab tatsächlich Bedenken, ein gewöhnlicher Sterblicher würde dadurch zu einer Art lebenden Reliquie.

hln/sh

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