Google sei allerdings nicht dazu angehalten, aktiv bei der Suche nach Tatsachen mitzuwirken. Die Nachweispflicht liegt bei der betroffenen Person.
In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar Google aufgefordert, in der Trefferliste verlinkte Inhalte zu löschen. Google berief sich aber darauf, die Wahrheit der verlinkten Inhalte nicht beurteilen zu können.
dpa/dlf/jp