Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.
Bei dem nächtlichen Verbrechen auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden.
Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte.
dpa/vk