Dabei wurde zwar die Leinwand selbst nicht beschädigt, wohl aber die schützende Glasplatte und die Abdeckung der Rückwand. Das Gericht stufte die Aktion als offene Gewalt ein.
Die Täter erhielten eine Haftstrafe von zwei Monaten, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aus Protest gegen das Urteil kündigte die Gruppe Extinction Rebellion eine Welle von Aktionen in Belgien und den Niederlanden an.
belga/okr