Der Beschluss der Gemeinde, sich zur "tierfreundlichen und stierkampffreien Stadt" zu erklären, sei für nichtig erklärt worden. Das Gericht gab damit der Klage einer Stierkampf-Stiftung statt.
Die Gemeinde habe ihre Kompetenzen überschritten, so die Begründung. Da der Stierkampf in Spanien zum nationalen Kulturgut gehört, kann laut Justiz nur der Staat solche Verbote beschließen.
dpa/cd