Nach einem Einspruch der schwedischen Behörden gegen eine Haftentlassung auf Kaution hat Wikileaks-Gründer Julian Assange auch die Nacht zum Mittwoch in einem britischen Gefängnis verbracht.
Ein Londoner Gericht wollte den Australier am Dienstag gegen Hinterlegung von 200.000 britischen Pfund in bar (ca. 240.000 Euro) und unter strengen Auflagen aus dem Gefängnis entlassen.
Die schwedische Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts auf Sexualvergehen die Auslieferung des 39-jährigen Internetaktivisten verlangt, legte jedoch Berufung ein.
Bis spätestens Donnerstagnachmittag muss nun das Oberste Zivilgericht in London endgültig entscheiden. Mindestens solange wird Assange hinter Gittern bleiben. Unabhängig von der Haftfrage verlangt Schweden weiterhin die Auslieferung des 39-Jährigen.
Auslieferung an die USA "unter Umständen" möglich
Wegen des Verdachts auf sexuelle Vergehen hatte Schweden den Internetaktivisten mit EU-weitem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Vor einer Woche war er in London verhaftet worden. Die Anhänger Assanges halten die Vorwürfe für vorgeschoben und vermuten politische Motive hinter der Inhaftierung. Die schwedische Justiz sieht dagegen weiterhin Fluchtgefahr.
Assanges Anwalt Mark Stephens griff die schwedischen Behörden scharf an und sprach von einem Schauprozess. "Sie scheuen keine Mühen, um Herrn Assange im Gefängnis zu halten", sagte Stephens vor dem Gerichtsgebäude in London. Dort hatten zuvor hunderte Anhänger des Wikileaks-Gründers die Entscheidung zur Haftentlassung bejubelt.
Wie die schwedische Staatsanwaltschaft auf ihrer Website mitteilte, sei eine spätere Auslieferung Assanges an die USA unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Zuvor müsse aber auch das Land zustimmen, das ihn an Schweden ausgeliefert habe. Das wäre in diesem Fall Großbritannien. Die US-Behörden streben wegen der Veröffentlichung vertraulicher oder geheimer Dokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan sowie Tausender Depeschen von US-Diplomaten auf Wikileaks juristische Schritte gegen Assange an.
dpa/jp/km - Bild: epa