Das EU-Parlament hat in Straßburg einem neuen Gesetz zugestimmt, das die Mitgliedsländer innerhalb von zwei Jahren umsetzen müssen.
Für Menschenhandel zum Zweck von Prostitution, Zwangsarbeit oder Organraub soll den Tätern mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug drohen. Werden die Vergehen gegen besonders verletzliche Personen wie Kinder, Schwangere oder psychisch Kranke begangen, sollen zwölf Jahre Haft drohen. Ausgebaut werden soll auch der Opferschutz, insbesondere für Kinder.
dpa/wb