Damit kann er Gesetze aufheben und Zwangsmaßnahmen treffen. Die verfassungsrechtliche Grundlage für diese Art von Notstand hatte Orban erst wenige Stunden zuvor im Parlament schaffen lassen.
In Ungarn gilt ohnehin noch der Ausnahmezustand wegen der Corona-Pandemie, allerdings nur noch bis nächste Woche.
dpa/jp