Wenn die Bahn überlange Verspätungen hat, haben Sie als Reisender Anrecht auf eine Entschädigung - etwa in Form einer Rückerstattung des Fahrpreises. Wenn Ihr Koffer nach einer Flugreise beschädigt ist, muss die Fluggesellschaft dafür aufkommen. Das gehört zu den Fahrgastrechten.
Die gab es bisher nicht bei längeren Busfahrten. Doch das soll sich schon bald ändern. In der Nacht zum Mittwoch haben sich in Brüssel die EU-Kommission, der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament zu einer Einigung durchgerungen.
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