Auch wenn die Szenen nur in ein Einsatzfahrzeug übertragen und nicht aufgezeichnet werden, sei dieses Vorgehen rechtswidrig. Bürger hätten aus Sorge vor staatlicher Überwachung von der Teilnahme an der Versammlung abgeschreckt werden können, heißt es in der Entscheidung.
Konkret ging es um eine Kundgebung unter dem Motto "Urantransporte stoppen", zu der sich vor zwei Jahren 40 bis 70 Menschen versammelt hatten. Dort hatten die Beamten vorsorglich Aktivisten gefilmt. Diese klagten dann.
Die Polizei musste bereits in erster Instanz eine Niederlage einstecken - das Berufungsgericht lehnte jetzt auch die Berufung ab. Die Vorschriften lassen nur die Videobeobachtung von Gewalttätern zu.
dpa/fs