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  • 80 Jahre BRF
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Bessere Patienteninformationen in der EU

26.11.201017:06
Cholesterin senkende Pillen
c

Wer in der EU zum Kurieren von Erkrankungen verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, der soll zukünftig besser über diese Arzneimittel informiert werden. Im Europaparlament wurde diese Woche über einen entsprechenden Gesetzesentwurf abgestimmt. Der soll Patienten zukünftig objektive Informationen zu Arzneimitteleigenschaften sowie zu der behandelnden Krankheit zusichern.

Aus der Werbung kennt man den Spruch: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen die Packungsbeilage oder fragen sie ihren Arzt oder Apotheker. Die Packungsbeilagen sind aber manchmal alles andere als informativ für die Patienten - und das soll sich ändern.

Der diese Woche in erster Lesung von den Europaparlamentariern verabschiedete Gesetzesentwurf soll es Patienten in der EU künftig erlauben, über bessere, leicht verständliche und vor allem von der Pharmaindustrie unabhängige Informationen über Nutzen und Risiken von Medikamenten zu verfügen.

Zum einen soll das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten bleiben. Dazu verlangen die Europaparlamentarier eine klare Trennung von Informationen für Patienten und Werbeaussagen der Pharmaindustrie.

Infos auch im Internet

Nach dem Willen der Europa-Parlamentarier sollen die Informationen über Arzneimittel und mögliche Nebenwirkungen auch im Internet erhältlich sein, zusammen mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Um sicherzustellen, dass im Internet korrekte Informationen vorgelegt werden, soll der Inhalt der fraglichen Internetseiten von der EU-Arzneimittelagentur in London überprüft werden. Man will weg von "tendenziösen und verkaufsfördernden" Aussagen der Hersteller über ihre Medikamente.

Offene Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist in der EU bereits verboten. Da das geltende Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten aber unterschiedlich ausgelegt wird, kann es vorkommen, dass Information und Werbung nicht klar voneinander abgegrenzt werden. Um diese Unterscheidung deutlicher zu machen, fordert das Parlament, dass Informationen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht nur im Radio und im  Fernsehen untersagt sein sollen, sondern auch in Printmedien.

Um das aufzufangen, dürfen Arzneimittelhersteller vermutlich aber bald die Beipackzettel ihrer Arzneimittel ins Internet stellen. Die Informationen auf den Beipackzetteln sind behördlich geprüfte Informationen und deshalb keine Werbung.

Die Gesetzesvorlage geht jetzt an die zuständigen Minister der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die müssen sich dann auf eine gemeinsame Position einigen. Ministerrat und Parlament entscheiden hier gemeinsam über die Neuregelung. Mit dem  Inkrafttreten ist dann, nach Angaben aus den Reihen des Europaparlaments, nicht vor Ende 2011 zu rechnen.

Dann muss das Ganze in den EU-Ländern umgesetzt werden, wo gewährleistet werden muss, dass z.B. objektive Informationen über die verschreibungspflichtigen Arzneien für jeden zugänglich gemacht werden. Denn nicht jeder hat ja einen Internetzugang.

Bild: epa

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