Die Richter urteilten am Dienstag, dass es gegen EU-Recht verstoße, wenn der Justizminister, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an höhere Strafgerichte abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.
Das Bezirksgericht Warschau hatte eine mögliche Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz gesehen und den EuGH angerufen. Schon mehrmals entschied der Gerichtshof, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstoßen.
dpa/jp