Das Gericht erklärte, das Verfahren zur Ernennung von Richtern in Polen sei von Parlament und Exekutive unzulässig beeinflusst worden. Warschau muss jetzt zwei polnischen Richtern, die sich in Straßburg beschwert hatten, je 15.000 Euro zahlen - wegen einer Verletzung von deren Menschenrecht auf ein faires Verfahren.
Außerdem ist Polens Regierung verpflichtet, den von Straßburg festgestellten Missständen ein Ende zu bereiten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten können beide Prozessparteien es noch anfechten.
Die nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen, zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt.
In Straßburg beschwert hatten sich nun zwei polnische Richter, die sich in ihrem Land auf neue Posten beworben hatten, jedoch abgelehnt wurden. Sie wandten sich wegen dieser Ablehnung an eine im Zuge der polnischen Justizreform neu geschaffene Kammer des höchsten Gerichts des Landes, scheiterten jedoch.
dpa/est