Es gehe um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und des fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, sagte am Dienstag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Köln.
Es bestehe der Verdacht, dass der in einem Tank aufbewahrte Abfall zu heiß gelagert worden war. Das könnte zu einem Temperatur- und Druckanstieg geführt haben und der Tank explodiert sein. Als Folge der Explosion hätten sich möglicherweise Abfallflüssigkeiten und Heizöl mit Luft vermischt. Dies habe schließlich zum Brand geführt.
dpa/vk