Nach Überzeugung der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbrauchte. Die Frau habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert.
Die Frau hatte die Vorwürfe vor Gericht erst bestritten, dann aber eingeräumt, den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden.
Das Verfahren war Teil des so genannten Missbrauchskomplexes Münster. Der damalige Partner der Frau gilt als Drahtzieher in dem Fall, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in Münster und an anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. Mehrere Personen wurden bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt.
dpa/km