Die Richter am Oberlandesgericht Hamm wiesen die Berufungsklage mehrerer Angehöriger zurück, die von der Germanwings-Mutter Lufthansa ein zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro gefordert hatten.
Die Richter bestätigten damit das Urteil der ersten Instanz. Sie vertraten die Auffassung, die medizinische Überwachung der Piloten sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates.
dpa/sh