Organisatoren müssen den Grund der Kundgebung mindestens 24 Stunden vorher bei den Behörden melden und eine Genehmigung des Justizministeriums einholen.
In den vergangenen Tagen hatten Männer und Frauen für Freiheit und Frauenrechte demonstriert. Die Kundgebungen wurden zum Teil gewaltsam unterdrückt. Spezialkräfte gaben Warnschüsse ab, um die Menge zu vertreiben.
dpa/jp
Das Thema "Taliban light" dürfte sich somit erledigt haben.
Wetter Herr Tychon
Es gibt keine "Taliban Light". Hat auch nie welche gegeben.