Beim Schutz des Fötus dürfe das Recht der Frauen auf reproduktive Freiheit nicht missachtet werden. Den Richtern zufolge darf die Abtreibung im Frühstadium der Schwangerschaft sowie bei Vergewaltigung, Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren oder lebensunfähigem Fötus nicht unter Strafe gestellt werden.
dpa/jp